Wer in Deutschland Erbe wird, kann der Erblasser selbst zu Lebzeiten durch Testament grundsätzlich frei bestimmen (sogenannte gewillkürte Erbfolge). Einige nahe Verwandte, z.B. Kinder oder der Ehepartner des Erblassers können dabei, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie werden im Falle der Enterbung zwar nicht Erbe, ihnen steht dann aber ein sogenannter Pflichtteilsanspruch gegen den oder die Erben zu.
Soweit kein Testament vorliegt, regelt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die gesetzliche Erbfolge. Ein Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, tritt also in alle Recht und Pflichten des Erblassers aus dem Nachlass ein, ggf. zusammen mit anderen Erben.
So übernimmt er z.B. auch Schulden des Erblassers. Da diese das Vermögen auch überwiegen können, gibt es die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.
Mehrere Erben bilden zunächst eine Erbengemeinschaft, deren Ziel die Auseinandersetzung, also die Aufteilung des Nachlasses auf die Erben ist.
Zu den zahlreichen Problemen, denen man als Erbe gegenübersteht, berät Sie gerne die Deutsche Anwaltshotline. Stand: 16.11.2010
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