Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Erben

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Erben
(Erbrecht)
0900-1 875 003-660
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Erbrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erben

Wer in Deutschland Erbe wird, kann der Erblasser selbst zu Lebzeiten durch Testament grundsätzlich frei bestimmen (sogenannte gewillkürte Erbfolge).
Einige nahe Verwandte, z.B. Kinder oder der Ehepartner des Erblassers können dabei, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie werden im Falle der Enterbung zwar nicht Erbe, ihnen steht dann aber ein sogenannter Pflichtteilsanspruch gegen den oder die Erben zu.

Soweit kein Testament vorliegt, regelt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die gesetzliche Erbfolge.
Ein Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, tritt also in alle Recht und Pflichten des Erblassers aus dem Nachlass ein, ggf. zusammen mit anderen Erben.

So übernimmt er z.B. auch Schulden des Erblassers. Da diese das Vermögen auch überwiegen können, gibt es die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.

Mehrere Erben bilden zunächst eine Erbengemeinschaft, deren Ziel die Auseinandersetzung, also die Aufteilung des Nachlasses auf die Erben ist.

Zu den zahlreichen Problemen, denen man als Erbe gegenübersteht, berät Sie gerne die Deutsche Anwaltshotline.
Stand: 16.11.2010
Durchwahl zum Thema Erben (Erbrecht)0900-1 875 003-660
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Weitere Themen:

Angehöriger Alleinerbe Stiefkinder Adoptivkinder Steuerrecht Miterben 
Erbrecht Verwandtschaftsgrad Nacherbe Geschwister Verwandte 
Abkömmlinge Haupterbe Erb- und Steuerrecht Miterbe 
Folgende Urteile zum Thema Erben könnten Sie interessieren

Erben von unschuldigem Verkehrsopfer erhalten kein Schmerzensgeld
Nürnberg (D-AH) - Verstirbt ein Autofahrer unmittelbar während eines Verkehrsunfalls, haben seine Erben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Obwohl das Opfer selbst an der tödlichen Kollision keine Schuld hatte. Das berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline und verweist auf ein Urteil (Az. I-1 ...weiter lesen


Durchwahl zum Thema Erben (Erbrecht)0900-1 875 003-660
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Zum Thema Erben passende Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung

Frage: Ich bin als Testamentsvollstrecker mit 3 % TV-Honorar lt Testament vorgesehen. Habe ich nicht zusätzlich ein Anrecht auf eine Konstituierungsgebühr und wenn ja, in welcher Höhe? Ist solche rechtlich...
Antwort: Sehr geehrter Mandant, Wenn ich Ihre Anfrage richtig verstanden habe, sind Sie testamentarisch als Testamentsvollstrecker bestimmt worden und der Erblasser eine Pauschalvergütung von 3 % des Nachlasses bestimmt hat. Eine zusätzliche Konstituierungsgebühr steht Ihnen dabei gemäß des dazu ergangene ...⇒ zum vollständigen Fall


Erben von unschuldigem Verkehrsopfer erhalten kein Schmerzensgeld

Nürnberg (D-AH) - Verstirbt ein Autofahrer unmittelbar während eines Verkehrsunfalls, haben seine Erben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Obwohl das Opfer selbst an der tödlichen Kollision keine Schuld hatte. Das berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline und verweist auf ein Urteil (Az. I-1 U 141/00) des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Die Begründung des nordrhein-westfälischen Richter: Das Gesetz sieht weder für den Tod noch für die Verkürzung der Lebenserwartung eines Menschen eine Entschädigung vor. Und von juristisch bewertbaren Schmerzen kann, so makaber das klingt, keine Rede sein, wenn jemand Sekundenbruchteile nach einem Zusammenstoß nicht mehr lebt
In dem Unglücksfall war ein Pkw nach einem kurzen Stopp beim Linksabbiegen unvorsichtigerweise einen halben Meter zu weit auf die Gegenfahrbahn geraten. Der just in diesem Augenblick dort mit 20 km/h unter der Höchstgeschwindigkeit herankommende Polo-Fahrer glaubte wohl, einer drohenden Kollision nur noch durch ein scharfes Rechtsmanöver seinerseits ausweichen zu können. Dabei verlor er die Kontrolle über den Wagen, das Heck brach aus, der Polo streifte drei Straßenbäume und überschlug sich. Der Mann war, so später das Gros der Gutachter vor Gericht, offenbar sofort tot. Der nur 8 Minuten später eintreffende Rettungsdienst gab alle Reanimationsversuche auf.
Mit dem sofortigen Tod entfällt hier aber auch jegliches symbolische Schmerzensgeld, wie es in einem ähnlichen Fall ein Unfallopfer erhielt, das 3 Stunden nach dem Ereignis an seinen Verletzungen verstorben war, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben ..


Durchwahl zum Thema Erben (Erbrecht)0900-1 875 003-660
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt


Frage: Ich bin als Testamentsvollstrecker mit 3 % TV-Honorar lt Testament vorgesehen. Habe ich nicht zusätzlich ein Anrecht auf eine Konstituierungsgebühr und wenn ja, in welcher Höhe?
Ist solche rechtliche Beratung zu Lasten des Nachlasses statthaft?

Antwort: Sehr geehrter Mandant,

Wenn ich Ihre Anfrage richtig verstanden habe, sind Sie testamentarisch als Testamentsvollstrecker bestimmt worden und der Erblasser eine Pauschalvergütung von 3 % des Nachlasses bestimmt hat. Eine zusätzliche Konstituierungsgebühr steht Ihnen dabei gemäß des dazu ergangenen Urteils des LG München I vom 02.02.2007,
Az.20 O 16805/06; NJW-Spezial 2008, 8 nicht zu. Darin heisst es:
at der Erblasser zur Abwicklung des Nachlasses gegen eine pauschale Vergütung einen Testamentsvollstrecker bestellt, kann dieser auch dann nicht zusätzlich eine so genannte Konstituierungsgebühr und auch keine Mehrwertsteuer auf die festgesetzte Vergütung verlangen, wenn er - wie beispielsweise ein Rechtsanwalt - Testamentsvollstreckungen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ausübt. Ist der Testamentsvollstrecker mit der vom Erblasser festgesetzten Vergütung nicht einverstanden, muss er entweder die Übernahme des Amtes ablehnen oder mit den Erben ein höheres Honorar aushandeln.
Eine zusätzliche Konstituierungsgebühr ist damit mangels weiterer, von Ihnen nicht geschilderter Vereinbarung, nicht rechtlich erfolgreich durchsetzbar.


Rechtsanwältin Mandy Turowski

Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Petra Nieweg
Rechtsanwältin
Britta Knies
Rechtsanwalt
Gerd Finger
Rechtsanwältin
Cathrin Meyer-Hennecke
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum