Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbauseinandersetzungsvertrag
Mit einem schriftlichen Erbauseinadersetzungsvertrag wird das Verfahren und das Ergebnis der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft abschließend und vollständig geregelt und festgehalten. Da die Erbengemeinschaft eine Zufallsgemeinschaft ist, kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, es sei denn, dass sie durch den Erblasser ausgeschlossen wurde bzw. ein Testamentsvollstrecker für die Auseinandersetzung bestimmt wurde.
Vielfach werden durch den Erblasser im Testament auch Teilungsanordnungen festgelegt, wie genau das Erbe auseinandergesetzt werden soll. Da die Erbauseinandersetzung im Einverständnis erfolgen muss, ergeben sich hier sehr häufig Streitpunkte oder auch nur Missverständnisse. Hier ist es ? am besten schon im Vorfeld einer Unklarheit bzw. eines Konfliktes ? von äußerster Wichtigkeit, hier die auf das Erbrecht spezialisierte /n Anwältin / Anwalts der Deutschen Anwaltshotline zu konsultieren.
Bitte halten Sie evtl. vorhandene Unterlagen, wie Testamente oder Vereinbarungen bzgl. einer Erbauseinandersetzung oder ähnliches für das Telefonat bereit.
Stand: 02.09.2011