Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbanteile
Der Anteil an der Erbschaft , die Erbquote, ist davon abhängig, ob der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen ( z.B. Testament, Erbvertrag) errichtet hat und hier bestimmte Anteile bestimmt hat oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt. Hier ist der Erbanteil dann abhängig von der Anzahl der vorhandenen Erbstämme und dem Vorhandensein eines überlebenden Ehegatten. Zur Quote bei gesetzlicher Erbfolge siehe Stichwort "gesetzlicher Erbteil".
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 26.11.2010
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Erbanteile
Eintritt der gesetzlichen Erbfolge - Kann man sich gegen eine Erbengemeinschaft wehren? Frage: Am 3.7.2010 ist mein Vater gestorben.Am 4.12.2010 erhielt ich vom Amtsgericht/Nachlassgericht die Mitteilung, dass meine Mutter die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbschein beantragt hat:Meine Mutte... Antwort: Sehr geehrter Mandant,aufgrund Ihrer Fragestellung gehe davon aus, dass hier von Ihrem Vater kein Testament errichtet worden ist, sondern die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. Einwendungen gegen de ...⇒ zum vollständigen Fall