Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbanteil
Erbanteil ist die Quote, die einem Erben von der gesamten Hinterlassenschaft eines Erblassers zusteht. Je nach Verwandtschaftsgrad und der Zahl der erbberechtigten Hinterbliebenen ändert sich die Höhe des Erbanteils. Einzelheiten hierzu sind sehr detailliert im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Besonderheiten sind beispielsweise für das Ehegattenerbrecht geregelt. Der Erbanteil des Ehegatten erhöht sich aufgrund des Zugewinnausgleichs um ¼, so dass der Erbberechtigte Ehegatte neben den Abkömmlingen eine Erbquote von ein ½ erhält. Abkömmlinge des Erblassers erben gemäß § 1924 BGB zu gleichen Teilen. Es handelt sich damit um eine Erbengemeinschaft. Die Erbquote kann jedoch auch abweichend von der gesetzlichen Erbfolge testamentarisch festgesetzt werden. Falls z.b. ein Erbe im Testament nicht bedacht wird, führt dies zu einer Enterbung und damit zu einer Erhöhung der Erbquote der anderen Erbberechtigten. Unabhängig davon ist der Pflichtteilsanspruch, der in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils besteht.
Einzelheiten zu diesem sehr komplexen Rechtsgebiet erfahren Sie von einem unseren auf Erbrecht spezialisierten Anwälten der Deutschen Anwaltshotline Stand: 16.08.2010
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