Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbansprüche
Wenn ein Mensch stirbt und weder ein Testament noch ein Erbvertrag vorliegt, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, die Erbfolge. Diese gesetzliche Regelung muss im Einzelfall nicht falsch oder nachteilig sein. Besser ist es jedoch, wenn der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen im Einzelnen erben soll. Wenn nichts geregelt wurde, sind nach der gesetzlichen Erbfolge die Blutsverwandten automatisch die Erben. Neben, teilweise aber auch vor diesen steht jedoch der überlebende Ehegatte. Nicht alle Personen, die einem nahe stehen, sind also per Gesetz Erbe. In der Regel sind nur Blutsverwandte erbberechtigt.
Ausnahme: Erbberechtigt sind neben den Blutsverwandten auch adoptierte Kinder und Kinder, für die die Ehelichkeitsvermutung (§ 1591 BGB) gilt.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 26.11.2010
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