Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbanfall
Unter Erbanfall versteht man den vorläufigen Erwerb einer Erbschaft. Kraft Gesetzes wird das Erbe wirksam, ohne dass eine Annahme des Erben vorliegen muss. Das Erbe kann daher nur durch Ausschlagung der Erbschaft und in Ausnahmefällen durch Anfechtung rückwirksam beseitigt werden. Der Erbanfall tritt erst mit dem Tode des Erblassers ein. Unabhängig, ob der Erbübergang auf gesetzlicher Erbfolge oder auf einem Testament beruht ist zu beachten, dass die Erbschaftssteuer sowohl bei unbeschränkter, als auch bei beschränkter Steuerpflicht fällig wird.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 18.01.2011