Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bestattungen
Bestattungen sind in Deutschland durch zahlreiche öffentlich-rechtliche Landesbestimmungen, wie z.B. den Bestattungsgesetzen, den Friedhofsgesetzen und den Leichenverordnungen umfassend geregelt.
Häufig ergibt sich das Problem der Kostentragung der Bestattung. Grundsätzlich haben die Erben gem. § 1968 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) diese Kosten aus dem Nachlass zu tragen. Sollte der Wert des Nachlasses zur Kostendeckung der Bestattung nicht ausreichen, kann man über eine Ausschlagung des Erbes nachdenken. Aber auch dann kann man als naher Angehöriger und grundsätzlich Unterhaltsverpflichteter nach § 1601 BGB zur Kostentragung der Bestattung verpflichtet sein.
Außerdem bestimmen auch die Bestattungsgesetze der Länder die Kostentragungspflicht der nahen Angehörigen. Soweit die Bestattung nicht aus dem Nachlass finanziert werden kann, können die Kosten im Fall der Bedürftigkeit auf Antrag auch vom Sozialamt übernommen werden.
Fragen zum Thema Bestattung können durch unsere Kooperationsanwältinnen und -anwälte umfassend am Telefon der Deutschen Anwaltshotline geklärt werden.
Stand: 07.06.2010
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