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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bestattung

Die Bestattung von Leichen ist als stattliche Aufgabe im öffentlichen Recht der einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Jede Leiche muss durch Besetzung in einer Grabstätte (Erdbestattung) oder durch Einäscherung in einer Feuerbestattungsanlage und Beisetzung der Aschenreste in verschlossener Urne in einer Grabstätte (Feuerbestattung) bestattet werden. Auch ist eine Seebestattung gesetzlich möglich.

Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen. Hier ist es äußerst hilfreich, im Hinblick auf die Bestattungsart und ? form und auch bzgl. sonst allem was mit der Bestattung zusammenhängt, eine sog. ?Bestattungsverfügung? zu verfassen. Der Bestattung muss die ärztliche Leichenschau (Totenschau) vorausgehen (Verpflichtung des Leichenschauers zur Anzeige von Zeichen unnatürlichen Todes).

Die Bestattung muss grundsätzlich auf einem Friedhof erfolgen (Friedhofszwang) die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Rechtsverhältnisse der Friedhöfe sind durch Satzungen (Friedhofsordnungen) geregelt, z. B. die Benutzung des Friedhofs und die Benutzungsrechte an den Gräbern, deren Anlage und die Ausgestaltung und die Durchführung der Bestattungen. In Deutschland werden Friedhöfe auch von den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften unterhalten. Zunehmend werden auch andere Formen der Bestattung gewünscht, wie die Waldbestattung bzw. die anonyme Bestattung.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 02.09.2011

   
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