Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Berlinertestament
Das Berliner Testament hat nichts mit der Stadt Berlin zu tun, sondern ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, daß nach dem Tod des Längstlebenden der beiderseitige Nachlaß an einen Dritten fallen soll. Ein Dritter sind bei dieser Art Testament meistens die gemeinsamen Kinder.
Ohne dieses Berliner Testament würde der Nachlaß beider Ehegatten auseinanderfallen. Allerdings kann auch in diesem Fall der Dritte, wenn er pflichtteilsberechtigt ist, seinen Pflichtteil nach dem Tod des ersten Ehegatten verlangen, weil er ja zunächst enterbt ist.
Tip: Damit nicht der Nachlaß beider Ehegatten getrennt wird, kann mit dem Berliner Testament der länger lebende Ehegatte als Vorerbe und die gemeinsamen Kinder als Nacherben nach dem Tode des längstlebenden Ehegatten eingesetzt werden. Dies hat vor allem auch steuerliche Auswirkungen, weil nur ein Erbfall eintritt und auch nur einmal die Erbschaftssteuer gezahlt werden muß.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 26.11.2010