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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Begräbniskosten

Stirbt ein Mensch, muss er nach dem deutschen Bestattungsrecht beerdigt werden. Gibt es keinen Erben oder Verwandten, beauftragt das zuständige Sozialamt die Beisetzung, wobei dann regelmäßig die günstigste Variante beauftragt wird. Oft wird der Verstorbene dann auf Grabwiesen beigesetzt.

Sonst beauftragen Angehörige und manchmal Bekannte die Beisetzung. Es stellt sich dann die Frage, wer für die Kosten aufkommt. Zuerst kommt der Nachlass in Betracht, das heißt die Kosten sind von den Erben aus dem ererbten Vermögen auszugleichen.

Da in der jüngsten Vergangenheit viele Nachlässe überschuldet waren und die Erben das Erbe ausschlugen, haben viele Bundesländer eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die die Nachkommen verpflichten die Kosten zu tragen, eben auch dann wenn Sie durch Ausschlagung keine Erben werden.

Wenn Sie genau wissen wollen, wer die Kosten der Bestattung zu tragen hat, nutzen Sie unseren E-Mail Dienst oder rufen Sie an!
Stand: 18.11.2011

   
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