Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beerdigungskosten
Erbrecht:
Zunächst hat der Erbe die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu zahlen. Diese Kosten werden dem Nachlaß entnommen. Ist der Erbe nicht solvent oder hat er z.B. das Erbe ausgeschlagen müssen die Kosten von den anderen Erben, hilfsweise von den gesetzlich Unterhaltsverpflichteten übernommen werden, also vom Ehegatte, von den Eltern oder von den Kindern des Verstorbenen.
Diese Kosten stellen für den Erben eine Nachlassverbindlichkeit dar. Die Verpflichtung des Erben ist allerdings auf den Aufwand an Kosten beschränkt, der durch die Lebensstellung des Verstorbenen angemessen ist.
*Sozialrecht:
In der Praxis werden falls die Erben nicht in der gebotenen Kürze der Zeit zu erreichen sind oder der Erbenstatus unklar ist, die Kosten zunächst von der Stadt oder Gemeinde übernommen, die sich dann an die Angehörigen wendet. Diese müssen aber nur dann die Beerdigung zahlen, wenn das für sie nicht grob unbillig ist. In diesem Fall haben Angehörige sogar ein Recht darauf, dass die Kosten vom Sozialhilfeträger (Landkreise / kreisfreie Städte) übernommen werden.
In einigen Bundesländern sind neben der erbrechtlichen Verpflichtung die Bestattung zu bezahlen, verwaltungsrechtliche Vorschriften erlassen worden, die die Angehörigen zur Kostentragung verpflichten. Damit soll vernieden werden, daß die Sozialbehörden das verauslagte Geld nicht zurückholen können, wenn kein Erbe und keine Erben vorhanden sind (z.B. bei durchgehender Ausschlagung wegen Nachlassüberschuldung).
Bei Fragen zu den Beerdigungskosten wird Ihnen ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline in der Regel binnen weniger Minuten telefonisch weiterhelfen können.
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