Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ausschlagung
Von Ausschlagung wird meist im Sinned er Erbausschlagung gesprochen. Den Begriff auf ein Angebot zu beziehen, ist durch den moderneren Begriff des Ablehnens ersetzt worden. Der häufigste Grund, das Erbe auszuschlagen, ist die Überschuldung des Erbes. Durch die Ausschlagung des Erbes wird der Ausschlagende quasi so behandelt, als sei er bereits verstorben. Sein Erbteil geht (mit Ausnahmen in Spezialfällen) an seine eigenen Erben.
Ist das Erbe überschuldet, sollten alle Erbberechtigten prüfen, ob sie das Erbe ausschlagen. Problematisch kann hierbei werden, dass man das Erbe auch faktisch annehmen kann, zum Beispiel durch Verteilen des Hausrates oder durch Inbesitznahme von Gegenständen des Verstorbenen.
Wichtig ist dabei die 6-Wochen-Frist zu waren.
Wenn Sie Fragen und Probleme zur und bei der Annahme und Ausschlagung Ihres Erbes haben, so können Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail weiterhelfen. Wir beraten Sie zum Verhalten, zu den Modalitäten und zu den unbedingt zu beachtenden Fristen für die Erbausschlagung.
Teilweiser Erbverzicht Nürnberg (D-AH) - Alles oder nichts: In einen Erbverzicht nur ganz bestimmte Gegenstände einzubeziehen, ist rechtlich nicht zulässig. Zwar ist bei Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften auch ein beschränkter Erbverzicht ...weiter lesen