Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Software
Software wurde früher definiert als auf Datenträgern gespeicherte Informationen. Mittlerweile kann Software auch im Internet downgeloadet werden. Meist handelt es sich Computerprogramme, jedoch im weiteren Sinne auch Texte Daten, Bilder und Tonaufzeichnungen. Software kann man im Gegensatz zur "Hardware" nicht anfassen. Problematisch ist häufig, welches Recht beim Kauf und Verkauf von Software anzuwenden ist. Wird eine Software nach speziellen Bedürfnissen des Anwenders angefertigt, kommt Werkvertragsrecht zur Anwendung. Bei der Überlassung von Standardsoftware stehen kauf- aber auch mietvertragliche Vorschriften bei der rechtlichen Beurteilung im Vordergrund. Für die Überlassung von Standardsoftware im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses werden zwar lizenzvertragliche Grundsätze bei einer unbefristeten Nutzungsüberlassung und einmaligen Gegenleistung angewandt, aber es wird auch die Annahme eines kaufrechtsähnlichen Austauschvertrages erwogen. Vielfach gehen mit der Nutzung von Software auch urheberrechtliche Fragen einher. Insbesondere bei der Nutzung von Internettauschbörsen wird aktuell seitens der Strafverfolgungsbehören wegen Urheberrechtsverletzungen durch den Download von Programmen, Video- und Musikdateien ermittelt.
Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen am Telefon erklären, welche rechtlichen Vorschriften anwendbar sind. Damit schaffen Sie Rechtssicherheit und laufen nicht Gefahr, Opfer einer Abmahnung oder eines Rechtsstreits zu werden.
Stand: 26.11.2010
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