Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mitbestimmungsrechte
Unter der Mitbestimmung ist die Mitentscheidung und sonstige Mitwirkung der Arbeitnehmer in allen Bereichen des Betriebes zu verstehen. Näheres dazu ist in dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Dabei gibt es verschiedene Stufen der Mitbestimmung. Es wird unterschieden zwischen reinen Mitwirkungsrechten und Rechten der tatsächlichen Mitbestimmung. Beispielsweise in sozialen Angelegenheiten (z. B. Betriebsorten, Arbeitszeit, Urlaubsplan, Akkordsätze, Werkwohnungen) hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht. Bei Kündigungen dagegen hat der Betriebsrat in der Regel nur ein reines Anhörungsrecht, kann also den Ausspruch der Kündigung nicht unmittelbar verhindern.
Die Rechte und Befugnisse des Betriebsrats sind vielfältig. Gerade das Recht der Mitbestimmung wirft in der täglichen Praxis häufig Fragen auf und war Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen.
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