Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Lohngestaltung

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Lohngestaltung
(Betriebsverfassungsrecht)
0900-1 875 006-607
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Betriebsverfassungsrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lohngestaltung

In modern geführten Unternehmen spielen die verschiedenen Möglichkeiten der Lohngestaltung heute eine große Rolle. Es wird nicht mehr nur ein monatlicher Festlohn gezahlt, sondern es werden speziell auf die Tätigkeit und den Mitarbeiter zugeschnittene Lohnmodelle eingesetzt. Die Möglichkeiten der Lohngestaltung sind dabei sehr vielfältig. Es gibt zahlreiche variable Vergütungsmodelle, bei denen Teile des Lohnes erfolgsabhängig, zum Beispiel in Form von Provisionen oder Zuschlägen, gezahlt werden. Sehr verbreitet sind aber auch Gehaltsmodelle, bei denen einige Bestandteile des Lohnes nicht unmittelbar in Geld ausgezahlt werden. Typische Beispiele der Lohngestaltung sind der Firmenwagen zur privaten Nutzung, die Übernahme von Kindergartenkosten oder auch Aktienoptionen. Von diesen Modellen profitieren in der Regel sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer, z.B. durch Steuervorteile und Sozialversicherungsfreiheit einiger Lohnbausteine.

Unsere Kooperationsanwälte beraten Sie gerne über die verschiendenen Möglichkeiten der Lohngestaltung - telefonisch oder per E-Mail.
Stand: 15.04.2011
Durchwahl zum Thema Lohngestaltung (Betriebsverfassungsrecht)0900-1 875 006-607
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Weitere Themen:

Firmenwagen Konzernbetriebsrat Amtszeit Auswahlrichtlinien 
Gesellschaftsrecht Betriebsverfassungsrecht Betriebsratsmitglieder 
Handelsrecht Arbeitnehmer Arbeitgeber Steuervorteile 
Betriebsratsarbeit Ersatzmitglieder Betriebsratsbüro Geld 
Folgende Urteile zum Thema Lohngestaltung könnten Sie interessieren

Geheimes Gehalt
Nürnberg (D-AH) - Die Vertragsklausel, wonach ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine vereinbarte Vergütung auch gegenüber den Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Az. 2 Sa 237/09). Ein Arbeitnehmer werde damit gehindert, ...weiter lesen


Durchwahl zum Thema Lohngestaltung (Betriebsverfassungsrecht)0900-1 875 006-607
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt

Geheimes Gehalt

Nürnberg (D-AH) - Die Vertragsklausel, wonach ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine vereinbarte Vergütung auch gegenüber den Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Az. 2 Sa 237/09). Ein Arbeitnehmer werde damit gehindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen, was gegen das Grundgesetz verstößt.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte sich ein Angestellter mit seinem Arbeitskollegen über die Höhe der Bezüge in der Firma und damit von der Unternehmensführung in Aussicht gestellte Änderungen unterhalten. Daraufhin erhielt er einer Abmahnung von der Firmenleitung, weil er gegen die entsprechende Verschwiegenheitsklausel in seinem Arbeitsvertrag verstoßen habe. Dort war als Verpflichtung formuliert, auch gegenüber anderen Firmenangehörigen die Höhe seiner Bezüge im Interesse des Betriebsfriedens vertraulich zu behandeln.

Ein Redeverbot, das nach Auffassung der Rostocker Landesarbeitsrichter mit der bundesdeutschen Verfassung kollidiert. Jeder Arbeitgeber ist nämlich auch bei der Lohngestaltung dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet. Die einzige Möglichkeit für den Arbeitnehmer jedoch, seine gesetzlichen Lohn-Ansprüche entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz festzustellen zu können, ist das Gespräch über die konkreten Bezüge mit den Arbeitskollegen. Dürfte man ihm derartige Gespräche wirksam verbieten, hätte er kein Erfolg versprechendes Mittel mehr, solche Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Deshalb ist das Verbot unwirksam und eine Abmahnung wegen des Verstoßes dagegen unrechtmäßig.


Durchwahl zum Thema Lohngestaltung (Betriebsverfassungsrecht)0900-1 875 006-607
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Christine Bauer
Rechtsanwältin
Heike Brüggemann
Rechtsanwalt
Gerd Finger
Rechtsanwältin
Cathrin Meyer-Hennecke
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum