Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsverfassungsrecht
In Deutschland gelten in Betrieben mit einer Betriebsgröße von mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern die Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts. Das Betriebsverfassungsrecht ist im Wesentlichen im Betriebsverfassungsgesetz (BVerfG) geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auf seiner Grundlage Betriebsräte gewählt werden. Als Mitarbeitervertretung setzt der Betriebsrat die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber durch.
Per Telefon geben Anwälte, deren Kompetenz-Schwerpunkt auch im Betriebsverfassungsrecht liegt, sofort Auskünfte zu den gesamten Themenkomplexen Betriebsratsarbeit, Betriebsratsmitglieder, Betriebsratssitzungen oder zum Informationsrecht der Arbeitnehmervertretung. Oft besteht auch Informationsbedarf zur rechtlich korrekten Durchführung von Betriebsratswahlen oder von Betriebsversammlungen. Auch wie sich etwa ein Personalrat zusammensetzen sollte, kann sofort für den konkreten Einzelfall erklärt werden.
Ob Sie nun Betriebsratsvorsitzender sind, an einem Wirtschaftsausschuss teilnehmen, Fragen zur Jugendvertretung oder zur Mitbestimmungspflicht haben: Im Regelfall können Ihnen unsere Partneranwälte sofort verbindliche Auskunft erteilen. Stand: 27.07.2011