Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsverfassungsgesetz
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthält Regelungen zur Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Neben dem Betriebsverfassungsgesetz gibt es noch weitere Mitbestimmungsgesetze. Ein Schwerpunkt des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung der Arbeitnehmer in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Vertretung der Arbeitnehmer erfolgt durch den Betriebsrat, der in Betrieben mit in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmern zu wählen ist. Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten. Als ein wichtiger Grundsatz ist im Betriebsverfassungsgesetz ist die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verankert.
Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Betriebsverfassungsgesetz können Ihnen die Kooperationsanwältinnen und -anwälte der Deutschen Anwaltshotline im Rahmen einer Telefonberatung oder per E-Mail dessen komplexe Regelungen erläutern und weitere Hinweise geben. Stand: 31.05.2011