Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsverfassung
Die Betriebsverfassung beinhaltet Regelungen zur Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Vorschriften dazu finden sich vor allem im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Neben dem Betriebsverfassungsgesetz gibt es noch weitere Mitbestimmungsgesetze. Ein Schwerpunkt in der Betriebsverfassung ist die Beteiligung der Arbeitnehmer in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Vertretung der Arbeitnehmer erfolgt durch den Betriebsrat, der in Betrieben mit in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmern zu wählen ist. Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als ein wichtiger Grundsatz ist im Betriebsverfassungsgesetz die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verankert.
Die Kooperationsanwältinnen und -anwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen im Rahmen einer Telefonberatung die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen betreffend die Betriebsverfassung erläutern und weitere Hinweise geben. Stand: 31.05.2011
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