Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsratstätigkeit
Die für die Betriebsratstätigkeit anfallenden Kosten trägt der Arbeitgeber, der auch die erforderlichen Sachmittel, insbesondere Telefon und Computer, zur Verfügung stellen muss.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 19.11.2010