Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsratssitzungen
Betriebsratssitzungen finden regelmäßig einmal wöchentlich zu einem festen mit dem Arbeitgeber abgesprochenen Termin während der Arbeitszeit statt. Sie sind nicht öffentlich, der Betriebsrat kann jedoch Personen zu den Sitzungen hinzuziehen, die dem Betriebsrat nicht angehören, etwa Rechtsanwälte als Auskunftspersonen. Der Arbeitgeber nimmt nur an den Sitzungen teil, die auf sein Verlangen stattfinden oder zu denen er ausdrücklich eingeladen ist.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 19.11.2010