Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsräte
Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber in Betrieben des privaten Rechts.
Die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat ist zu unterscheiden von der Unternehmens-Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten der Kapitalgesellschaften. Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern (Vollzeitkräfte) gegründet werden, von denen drei wählbar sind. Die Amtszeit des Betriebsrats beträgt 4 Jahre. Die Einzelheiten der Arbeit des Betriebsrats sind in dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Ein wichtiger Bestandteil sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Entscheidungen der Geschäftsleitung. Dazu zählen vor allem personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten.
Bei Fragen zu den Aufgaben sowie den Rechten und Befugnissen des Betriebsrats stehen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch und per Email zur Verfügung.
Stand: 31.05.2011