Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsgröße
Bei juristischen Fragen zum Thema Betriebsgröße sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Betriebsverfassungsrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Die Betriebsgröße ist ausschlaggebend dafür, ob ein Betriebsrat gewählt werden kann.
So sieht das Betriebsverfassungsgesetz unter zwei Voraussetzungen zwingend die Wahl eines Betriebsrates vor:
(1) Im Betrieb müssen in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden.
(2) Von den 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern müssen mindestens 3 wählbar sein. Wahlberechtigt sind dabei alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben.