Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitnehmervertretung
Arbeitnehmervertretungen übernehmen die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer. Zu unterscheiden sind hierbei zwei Institutionen. Als überbetriebliche Organisationen übernehmen die Gewerkschaften diese Aufgabe, innerbetrieblich die Betriebs- bzw. Personalräte.
Die Gewerkschaften übernehmen nur die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder. Sie führen zum Beispiel mit den Arbeitgeberverbänden Verhandlungen über Lohnerhöhungen oder vertreten Mitglieder kostenlos in einem Arbeitsrechtsstreit. Der Betriebsrat - soweit gewählt - vertritt dagegen alle Arbeitnehmer eines Betriebes, mit Ausnahme der leitenden Angestellten und Geschäftsführer. Bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber ist dieser Anlaufstelle für den Arbeitnehmer. Darüber hinaus hat er die verschiedensten Mitspracherechte bei Entscheidungen des Arbeitgebers.
Allgemeine Fragen zur Arbeitnehmervertretung, wie auch spezielle Fragen, zum Beispiel zur Betriebsratswahl, werden Ihnen von unseren Arbeitsrechtsspezialisten beantwortet.
Stand: 31.05.2011
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