Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verwaltungsdienst
Die Tätigkeit von Angestellten und Beamten in der allgemeinen Verwaltung der öffentlichen Körperschaften bezeichnet man gemeinhin als Verwaltungsdienst. Dabei wird zwischen dem allgemeinen Verwaltungsdienst und dem technischen Verwaltungsdienst unterschieden.
Die Ausbildung für den Verwaltungsdienst erfolgt in den Behörden, für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst an Fachhochschulen. Die Qualifikation für den technischen Verwaltungsdienst kann durch eine Ausbildung zu einem technischen Beruf erworben werden. Wegen der unterschiedlichen Ausbildungsgänge ist ein Wechsel zwischen Stellen des allgemeinen und des technischen Verwaltungsdienstes meist nicht möglich.
Die gesetzliche Grundlage für die Beamten befindet sich in den Laufbahnverordnungen des Bundes und der Länder.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
Stand: 06.07.2011