Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sonderzuwendungsgesetz
Das Sonderzuwendungsgesetz regelte den Bezug einer jährlichen Sonderzahlung für Beamte. Durch Art. 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpG 2003/2004) vom 10. September 2003 (BGBl I S. 1798) wurde u. a. das Sonderzuwendungsgesetz aufgehoben. Zugleich wurde gemäß Art. 18 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 13 Nr. 7 BBVAnpG 2003/2004 den Ländern im Wege einer Neufassung des § 67 BBesG die Befugnis eingeräumt, eigene Regelungen bezüglich einer jährlichen Sonderzahlung zu erlassen, was inzwischen geschehen ist, so dass auch § 67 BBesG (Bundesbesoldungsgesetz) weggefallen ist.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 19.10.2011