Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schwanger Verbeamtung
Während der Schutz werdender Mütter im Beamtenrecht umfänglich geregelt und gesichert ist, kann es durchaus zu Problemen bei der Verbeamtung schwangerer Bewerberinnen kommen. So endet z.B. bei schwangeren Beamtenanwärterinnen das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Einstellung besteht nicht.
Auf der anderen Seite erfolgt die Übernahme von schwangeren Beamtinnen auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei Beendigung der Probezeit meist reibungslos, wenn sich die Beamtin zuvor bewährt hat.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 19.10.2011