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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Polizeibeamte

Die Grundlagen für das Tätigwerden der Polizei finden sich in den Landesgesetzen in den allgemeinen Polizei- und Ordnungsgesetzen. Den Polizei und Ordnungsbehörden obliegt die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Sie haben von der Allgemeinheit oder dem einzelnen Gefahren abzuwenden, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird. Daneben gibt es noch die bundesrechtlichen Grundlagen für das Tätigwerden der Polizei. Hierzu gehört das Gebiet der Strafverfolgung. Die entsprechende gesetzliche Grundlage findet sich in Bundesgesetzen. Eines der wichtigsten ist die Strafprozessordnung. Hier ist in § 163 der Strafprozeßordnung geregelt, dass die Behörden und Beamten des Polizeidienstes Straftaten zu erforschen haben.

Tiefergehende und einzelfallbezogene Fragen zum Thema "Polizeibeamte" beantworten Ihnen gerne unsere Kooperationsanwältinnen und -anwälte.
Stand: 25.03.2008

   
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