Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pensionäre
Der vorrangig im österreichischen Sprachraum benutzte Begriff des Pensionärs bezeichnet den Beamten nach seiner Versetzung in den Ruhestand, der eine Beamtenversorgung bezieht. Der fachlich korrekte ziemlich nüchterne Begriff lautet Ruhestandsbeamter oder Versorgungsempfänger.
Maßgebliche Vorschriften für die Ruhestandsbeamten enthält insbesondere das Beamtenversorgungsgesetz, das sämtliche Regelungen über die Höhe des Ruhegehaltes der Beamten enthält. Die Komplexität dieses Gesetzes macht die Einholung fachanwaltlichen Rates in Zweifelsfragen für den Laien unverzichtbar. Stand: 20.07.2009
Landessozialrichter: Kart-Rennen gelten nicht als Betriebssport Nürnberg (D-AH) - Wer sich beim Betriebssport verletzt, für den springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Aber aufgepasst: Nicht jeder Sport, der vom Unternehmen für seine Mitarbeiter organisiert wird, zählt auch dazu. ...weiter lesen