Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lehrerbesoldung
Die Besoldung ist im Bundesbesoldungsgesetz BBesG des Bundes bzw. der Länder geregelt. Zur Besoldung gehören Dienstbezüge und sonstige Bezüge. Die Dienstbezüge bestehen aus Grundgehalt, Zuschüssen, und sonstigen Zulagen. Im weiteren Sinn werden als Dienstbezüge alle in bezug auf das Amt gewährten Geldbezüge verstanden.
Das Grundgehalt bestimmt sich nach der dem Amt zugeordneten Besoldungsgruppe, die für alle Inhaber gleicher Ämter gleich ist. Die Bundesbesoldungsordnung A (aufsteigende Gehälter, die 16 Besoldungsgruppen enthält)
Die Bundesbesoldungsordnung B führt insgesamt 11 Besoldungsgruppen. Die den Ämtern zugeordneten Gehaltssätze sind feste Gehälter. Das heißt sie bleiben in der Zeit in der der Beamte das Amt innehat unverändert.
Die besondere Besoldungsgruppe C regelt die Besoldung der Hochschullehrer.
Weitere Fragen zur Besoldung der Lehrer im Einzelfall beantworten Ihnen gerne unsere Partneranwältinnen und -anwälte. Halten Sie alle vorliegenden Unterlagen bereit.
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