Dienstweg: Das müssen Sie bei Beschwerden beachten

Beamte haben Anträge oder Beschwerden auf dem Dienstweg vorzubringen. Das bedeutet, dass sich der Beamte stets zunächst an den nächsten Vorgesetzten zu halten hat. Dies regelt § 171 Bundesbeamtengesetz

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Auf dem Dienstweg: Wie können sich Beamte beschweren?

Nur wenn sich eine Beschwerde gegen den nächsten Vorgesetzten richtet, kann er den nächsthöheren Vorgesetzten ansprechen. In jedem Fall ist es aber dem Beamten untersagt, sich unmittelbar an die Behördenleitung zu wenden. Der Vorteil der Einhaltung des Dienstwegs besteht in der Transparenz des Verfahrens und der klaren Kompetenzzuweisung.

 

Dienstweg nicht eingehalten: Welche Konsequenzen drohen?

Nachteilig wirkt sich dagegen in der Praxis die damit automatisch verbundene Kompetenzbeschränkung der auf einer bestimmten Stufe jeweils Handelnden aus, die sich bei ihren Entscheidungen auf den ihnen gesetzten Kompetenzrahmen zurückziehen können, ohne eventuell damit verbundene übergeordnete Konsequenzen beachten zu müssen, da sie hierfür "nicht zuständig" sind. Ebenso nachteilig wirken sich vielfach gestufte Dienstwege auf eine schnelle Entscheidungsfindung und die generelle Geschwindigkeit der Aufgabenerledigung aus.

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