Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Dienstpflichten
Als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis begründet das Beamtenverhältnis besondere Rechten und Pflichten, also Dienstplfichten.
Einen gesetzlichen Katalog der Beamtenpflichten erhalten die Beamtengesetze des Bundes und der Länder: Als Beispiel seien hier erwähnt:
-allgemeine politische Pflichten, z.B. die Pflichten zum Dienst am ganzen Volk, zum Bekenntnis und Eintreten für die Verfassungsordnung, zur Mäßigung bei politischer Betätigung §§ 35 ff BRRG, §§ 52 BBG
-allgemeine Pflichten innerhalb des Dienstes, z.B. die Pflichten zur vollen Hingabe an den Beruf, zur unparteiischen, gerechten uneigennützigen Amtsführung, zur Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten, zum Gehorsam gegenüber deren Weisungen. 36, 37 BRRG, 52,54,55 BBG
-allgemeine Pflichten außerhalb des Dienstes, z.B. die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten außerhalb des Dienstes § 36 BRRG, § 54 BBG
Weitere auch einzelfallbezogene Fragen zu den Dienstpflichten beantworten Ihnen gerne die erfahrenen Anwältinnen und Anwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 25.03.2008
Bewaffneter Polizist stiehlt Creme-Dose Nürnberg (D-AH) - Ein Polizist, der während der Dienstzeit mit geladener Schusswaffe im Halfter in eine Drogerie geht und dort eine Büchse Hautcreme stiehlt, ist umgehend zu entlassen. Selbst wenn das seine erste derartige ...weiter lesen