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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Dienstpflichten

Als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis begründet das Beamtenverhältnis besondere Rechten und Pflichten, also Dienstplfichten.

Einen gesetzlichen Katalog der Beamtenpflichten erhalten die Beamtengesetze des Bundes und der Länder: Als Beispiel seien hier erwähnt:

-allgemeine politische Pflichten, z.B. die Pflichten zum Dienst am ganzen Volk, zum Bekenntnis und Eintreten für die Verfassungsordnung, zur Mäßigung bei politischer Betätigung §§ 35 ff BRRG, §§ 52 BBG

-allgemeine Pflichten innerhalb des Dienstes, z.B. die Pflichten zur vollen Hingabe an den Beruf, zur unparteiischen, gerechten uneigennützigen Amtsführung, zur Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten, zum Gehorsam gegenüber deren Weisungen. 36, 37 BRRG, 52,54,55 BBG

-allgemeine Pflichten außerhalb des Dienstes, z.B. die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten außerhalb des Dienstes § 36 BRRG, § 54 BBG

Weitere auch einzelfallbezogene Fragen zu den Dienstpflichten beantworten Ihnen gerne die erfahrenen Anwältinnen und Anwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 25.03.2008

   
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