Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bundesbesoldungsordnung
Im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) wird (noch) bundeseinheitlich (incl. Sonderregelung Ost) geregelt, welche Besoldung mit welchem Amt eines Beamten, Richter oder Soldaten verbunden ist. In den Besoldungsgruppen A und R (Stufen R 1 und R 2) steigt die Besoldung mit zunehmendem Lebensalter an, während sie in den Besoldungsgruppen B und W fest ist.
Die jeweils aktuellen Besoldungstabellen findet man in der Anlage IV zum BBesG.
Wichtig ist auch das Verzeichnis des Familienzuschlages und weiterer Zulagen in den Anlagen V bis IX.
Die Gesamtbesoldung des Beamten, Richter und Soldaten setzt sich aus dem Grundgehalt und den zu zahlenden Zulagen zusammen.
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