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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Bundesbesoldungsgesetz

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bundesbesoldungsgesetz

Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Dienstbezüge der Beamten. Das Bundesbesoldungsgesetz gilt heute unmittelbar nur noch für die Bundesbeamten.

In den Ländern gelten eigene Landesbesoldungsgesetze, die jedoch vielfach weite Teile des Bundesbesoldungsgesetzes übernehmen. Eine einheitliche Besoldung aller Beamten in Deutschland ist allerdings nicht mehr gegeben.

Das Bundesbesoldungsgesetz weist die Ämter, die einem Beamten übertragen werden können aus und ordnet diese einer Besoldungsgruppe zu. Die Besoldungsgruppen werden in den Besoldungsordnungen A, B (leitende Beamte), R (Richter und Staatsanwälte) und W (Hochschullehrer) zusammengefasst.

Das Bundesbesoldungsgesetz regelt darüber hinaus den Familienzuschlag und eine Vielzahl weiterer Zulagen aus. Die Höhe des Familienzuschlages orientiert sich am Familienstand des Beamten; die Zulagen an den konkreten Tätigkeiten des Beamten.

Weitere Informationen finden Sie unter Beamtengehalt.

Rückfragen zur Besoldungsordnung sowie zur Berechnung der Beamtenbesoldung können unsere Rechtsanwälte meist schon in einer telefonischen Erstberatung beantworten.


Stand: 16.02.2012

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Bundesbesoldungsgesetz

Feuerwerker in der Wehrmacht - Die Einstufung dieser Laufbahngruppe
Frage: Mein Vater war Oberfeuerwerker bei der Luftwaffe und 12 Ender. Er ist eingestuft worden in A 6. Wir haben gehört, dass ein Oberfeuerwerker einem Oberstabsfeldwebel gleichzusetzen wäre und i...
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