Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bundesbeamtengesetz
Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt die rechtliche Stellung der Bundesbeamten. Bundesbeamter ist, wer zum Bund, zu einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) steht (§ 2 BBG).
Das Bundesbeamtengesetz regelt sowohl die Ernennung der Bundesbeamten, als auch deren Entlassung. Weiter werden die Modalitäten der bestimmten Tätigkeit geregelt (z.B. Dienstzeit), als auch die besonderen Rechte und Pflichten. Die rechtliche Stellung der Landesbeamten wird in den jeweilgen Beamtengesetzen der Länder geregelt.
Fragen zum Beamtenrecht beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder schriftlich per E-Mail.
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