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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Besoldungsgruppen

Mit der Besoldungsgruppe erfolgt die Einstufung der Besoldungshöhe eines Beamten in der jeweiligen Besoldungsordnung. Die Einstufung erfolgt auf der Grundlage der vom Beamten ausgeübten Funktion und wird wesentlich bestimmt mit der damit verbundenen Verantwortung und Handlungskompetenz.

Die Besoldungsgruppe entspricht somit der Vergütungsgruppe mit der bei angestellten Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst das Entgelt bestimmt wird.

Fragen zur Beamtenbesoldung beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.


   
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