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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Besoldungsgruppe

Dem Amt eines Beamten ist eine Besoldungsgruppe zugeordnet, die entsprechend den dienstlichen Aufgaben die Entlohnung des Beamten regelt. Eine höhere Besoldung des Beamten setzt die Einordnung in eine andere Besoldungsgruppe und damit auch die Übertragung eines anderen Amtes voraus.

Dabei sind in den einzelnen Besoldungsgruppen verschiedene Ämter gleicher Wertigkeit zusammengefasst. So gehören z.B. die Ämter Hauptbrandmeister, Kriminalkommissar, Obergerichtsvollzieher, Oberschwester und Leutnant in die Besoldungsgruppe A 9.

Mehrere Besoldungsgruppen werden in Besoldungsordnungen (Besoldungsordnungen A, B, R und W) zusammengefasst, die die Ämter bestimmter Gruppen (z.B. Richter, Hochschullehrer) zusammenfassen.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie von unseren Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 20.07.2009

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Besoldungsgruppe

Feuerwerker in der Wehrmacht - Die Einstufung dieser Laufbahngruppe
Frage: Mein Vater war Oberfeuerwerker bei der Luftwaffe und 12 Ender. Er ist eingestuft worden in A 6. Wir haben gehört, dass ein Oberfeuerwerker einem Oberstabsfeldwebel gleichzusetzen wäre und i...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin,die Feuerwerker in der Wehrmacht bildeten eine eigene Laufbahngruppe, die der der Feldwebel entsprach.Demzufolge war ein Feuerwerker gleichgestellt einem Feldwebel und ein Oberfeuerwerke ...⇒ zum vollständigen Fall

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