Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beihilfevorschriften
Das Recht der Beihilfe ist in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer geregelt. Obwohl diese Beihilfevorschriften in weiten Teilen noch übereinstimmen, kann es doch im Einzelfall zu unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern kommen, so dass ein Blick in die jeweilige Landesvorschrift notwendig ist.
In den Beihilfeverordnungen ist im einzelnen geregelt, wer in welchen Fällen Anspruch auf Beihilfe hat und in welcher Höhe eine Beihilfe geleistet wird.
Zunehmend in der Kritik stehe die Kostendämpfungspauschalen, die dazu führen, dass jeder Beamte entsprechend seiner Besoldungsgruppe einen nicht unerheblichen Teil der jährlichen Krankheitskosten stets selbst zu tragen hat.
Da die Beihilfe nie eine 100 %ige Absicherung gewährleistet, ist für Beamte der Abschluss einer ergänzenden privaten Krankenversicherung notwendig.
Ihre Fragen zu den Beihilfevorschriften beantworten unsere versierten Anwälte aus dem Beamtenrecht am Telefon oder per E-Mail.
Stand: 08.08.2008