Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beihilfegesetz Es gibt in Deutschland kein einheitliches Beihilferecht. Zumeist machen die Länder von der Ermächtigung Gebrauch in Landesverordnungen die Gewährung von Beihilfen zu regeln. In der Regel wurden dort die Beihilfevorschriften des Bundes mit redaktionellen Änderungen und Klarstellungen für den Landesbereich weitestgehend vollinhaltlich übernommen.
Unter Beihilfen werden Kostenbeteiligungen des jeweiligen Dienstherrn verstanden. Beihilfen werden unter anderem in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gewährt. Die Fürsorgepflicht des jeweiligen Dienstherrn umfasst auch den nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch und eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation.
In den Beihilfeverordnungen wird der Leistungsumfang festgelegt. Darüber hinaus wird festgelegt, welche medizinischen Leistungen, Hilfsmittel und dergleichen beihilfefähig sind. Grundsätzlich trifft dies nur auf medizinisch Notwendiges zu. Die Leistungen der Beihilfe entsprechend denen der gesetzlichen Krankenversicherung. In einzelnen Bundesländern werden zuweilen auch Leistungen erbracht, die ansonsten nur im Rahmen von privaten Krankenversicherungen erbracht werden.
Bei weitergehenden Fragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung! Stand: 09.03.2012
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