Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beihilfefähigkeit
Der Begriff der Beihilfefähigkeit regelt die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen.
Die Beihilfefähigkeit ist in den Beihilfevorschriften des Bundes BhV für Bundesbeamte und in den Beihilfevorschriften der Länder für Landesbeamte geregelt. Beihilfefähig sind Aufwendungen, wenn 1. sie dem Grunde nach notwendig, 2. sie der Höhe nach angemessen sind und 3. die Beihilfefähigkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Fragen zum Thema beantworten Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder auch per E-Mail.
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