Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beamtenverhältnis
Das Beamtenverhältnis ist definiert als ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis einer natürlichen Person (des Beamten/ der Beamtin) und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (dem Dienstherrn). Das Beamtenverhältnis ist geprägt durch spezielle Treuepflichten des Beamten, dem eine besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn entspricht. Details dieses besonderen Arbeits- und Dienstverhältnisses sind in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder im Einzelnen geregelt. Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema an die Experten der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 28.09.2011
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