Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beamtenrecht
Das besondere Verhältnis zwischen einem Amtsträger und seinem Dienstherren nennt man Beamtenstatus. Es wird vom Beamtenrecht geregelt. Diese Rechtsmaterie ist zersplittert, denn sowohl der Bund als auch die Länder sind berechtigt, jeweils eigene Beamtengesetze zu erlassen. Dazu gehören zum Beispiel das Beamtenbesoldungsgesetz, die Disziplinarordnung bzw. das Disziplinargesetz sowie das Beamtenversorgungsgesetz, das die Pensionsberechnung regelt.
Daneben treten Regelungen, die verschiedene Themen betreffen: ob ein Dienstvergehen vorliegt, wann sich die Laufbahn verändert (Beamtenbeförderung). Was für Bezüge ein Beamtenanwärter erhält, ob eine Schwangerschaft einer Verbeamtung entgegensteht. In welcher Besoldungsgruppe die Kostendämpfungspauschale entfällt. Wie hoch die Pensionsansprüche und die Mindestversorgung ausfallen, wenn der Beamte dienstunfähig wird oder nur noch Teildienstfähigkeit erreicht oder die Frühpensionierung anstrebt.
Unsere Kooperationsanwälte sind auch im Themenschwerpunkt Beamtenrecht versiert. Großer Informationsbedarf besteht erfahrungsgemäß etwa im Bereich Elternzeitverordnung, Nebentätigkeitsrecht und Dienstrecht. Sie erhalten am Telefon in der Regel sofort eine erste Einschätzung ihrer Rechtslage sowie verbindlichen Rechtsrat. Stand: 27.07.2011
An- und Abfahrt kein Durchgangsverkehr Nürnberg (D-AH) - Wer auf einer öffentlichen, aber für den Durchgangsverkehr nicht zugelassenen Straße ein Grundstück anfährt, muss es nicht auf dem gleichen Wege wieder verlassen. Selbst wenn er im Ergebnis der An- und Abfahrt ...weiter lesen
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