Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beamtengesetz
Das Recht der Beamten ist im Bundesbeamtengesetz sowie den Beamtengesetzen der Bundesländer niedergelegt. Maßgeblich ist das für den jeweiligen Dienstherren geltende Recht, je nachdem ob es sich um eine Bundesbehörde (Bundesbeamtengesetz) oder eine Landesbehörde (Landesbeamtengesetz des jeweiligen Landes) handelt.
Neben diesen grundsätzlichen Gesetzen regeln viele Nebengesetz (z.B: Bundesbesoldungsgesetz, Beamtenversorgungsgesetz, Personalvertretungsgesetze, Beihilfeverordnungen etc.) die Rechtsbeziehungen der Beamten zu ihren Dienstherren.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 19.10.2011