Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beamtenbeihilfe
Mit der Beihilfe erhalten Beamte, Richter und Berufssoldaten eine finanzielle Unterstützung zu den ihnen im Krankheits-, Pflege- und Todesfall entstehenden Kosten für sich und ihre nicht sozialversicherungspflichtigen Familienangehörigen.
Die Höhe der Beihilfe, die mindestens 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten beträgt, orientiert sich am Familienstand und der Zahl der Kinder. Hinsichtlich des ungedeckten Restes schließen die Beihilfeempfänger üblicherweise eine private Versicherung ab.
Die Beihilfeleistungen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschlechtert worden. So muss in vielen Bundesländern von den Beamten ein Selbstkostenanteil (Kostendämpfungspauschale) geleistet werden. Für Arztbesuche werden pro Jahr 40 Euro und 10 Prozent der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente nicht erstattet.
Ihre Fragen zu den Beihilfeleistungen beantworten unsere Rechtsanwälte bei Anruf am Telefon oder schriftlich im Wege der E-Mail Rechtsberatung. Stand: 05.08.2011