Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beamtenarbeitsrecht
Die Normen des Arbeitsrechts finden auf die Dienstverhältnisse keine Anwendung, denn die Beamten stehen nicht wie Arbeitnehmer in einer vertraglichen Beziehung (Arbeitsvertrag) zu ihrem Arbeitgeber. Vielmehr unterliegt Ihre Beschäftigung einem besonderen Gewaltverhältnis, das durch die Aushändigung der Ernennungsurkunde begründet wird.
Dieses findet seine Grundlage und Ausprägung in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder, in denen die Rechtsbeziehungen des Beamten zu seinen Dienstherren sowie seine Dienstpflichten und ?rechte detailliert beschrieben sind. Sie umschreiben in Ergänzung mit anderen Gesetzen (z.B. dem Personalvertretungsgesetzes) das Arbeitsrecht der Beamten.
Fragen des Beamtenrechts beantworten unsere Rechtsanwälte im Wege der telefonischen Rechtsberatung sowie bei schwierigeren Fragen schriftlich durch die E-Mail Rechtsberatung.
Stand: 05.08.2011