Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beamtenanwärter
Beamtenanwärter sind Personen, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Sie besitzen lediglich einen vorläufigen Status als Beamter (Beamter auf Widerruf), der kraft Gesetzes mit dem Ende der Ausbildung endet.
Obwohl die Beamtenanwärter allen Dienstpflichten eines Beamten unterliegen, ist ihr sozialer Status deutlich weniger gesichert, da eine Übernahme in ein weiteres Beamtenverhältnis nach dem Ende der Ausbildung keineswegs gesichert ist.
Zu Einzelheiten des Rechtes der Beamtenanwärter kontaktieren Sie bitte unsere Rechtsanwälte, die Ihnen insbesondere im Wege der E-Mail Rechtsberatung Ihre Fragen konkret und verbindlich beantworten werden. Stand: 05.08.2011