Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema BBesGVwV
Bei juristischen Fragen zum Thema BBesGVwV sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Beamtenrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Allgemeine Verwaltungsvorschriften (früher auch häufig als "Verwaltungsverordnungen" bezeichnet), enthalten Anordnungen der vorgesetzten Behörden gegenüber den nachgeordneten und ausführenden Behörden, die für eine Vielzahl von Fällen gelten und eine Gleichbehandlung garantieren sollen.
Die Verwaltungsvorschriften sollen die richtige, zweckmäßige und einheitliche Ausübung der Verwaltungstätigkeit gewährleisten. Sie konkretisieren vielfach die oft nur sehr allgemeinen Regelungen des Gesetzes. Ihre Zulässigkeit ergibt sich ohne besondere gesetzliche Grundlage aus der Weisungsbefugnis der übergeordneten Behörden. Sie enthalten jedoch - anders als Rechtsvorschriften - keine Rechtnormen und sind daher kein Gesetz im materiellen Sinne. Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen zum Bundesbesoldungsgesetz erlässt gemäß § 71 des Bundesbesoldungsgesetzes der Bundesminister des Innern mit Zustimmung des Bundesrates.