Die Arbeitszeitverordnung regelt die Arbeitszeit der Beamten und Beamtinnen entsprechend dem Arbeitszeitgesetz für die Angestellten .
Sie enthält Regelungen zur Bemessung der wöchentlichen Arbeitszeit (im Bund derzeit 41 Stunden) und zur täglichen Arbeitszeit (maximal 13 Stunden). Weiter sind Ruhepausen und dienstfreie Tage (Sonnabend, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich dienstfrei) geregelt.
Ausführlich geregelt ist weiter das Verfahren bei geleitender Arbeitszeit , Dienstreisen, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst.
Bund und Länder haben jeweils eigene Arbeitszeitverordnungen erlassen, so dass Landes- und Kommunalbeamte auf die Regelungen in ihrem jeweiligen Bundesamt achten sollten.
Fragen im Einzelfall zur Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) beantworten unsere Anwältinnen und Anwälte aus dem Beamtenrecht. Stand: 15.03.2008