Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnbebauung
Der Begriff "Wohnbebauung" wird an verschiedenen Stellen im Baurecht verwendet. Er bezeichnet Gebäude, dass der Nutzung "wohnen" dient. Wenn also z. B. "vom Abstand zur Wohnbebauung" die Rede ist, so ist der Abstand zum nächsten zu Wohnzwecken benutzten Gebäude gemeint. Der Begriff beschreibt also die tatsächliche Nutzung eines Gebäudes.
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Stand: 06.07.2011
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