Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Straßenausbaugebühr
Straßenausbaugebühr ist lediglich ein anderer Ausdruck für Straßenausbaubeitrag. Es handelt sich hierbei um einen Ausgleich für Aufwendungen, welche Gemeinden und Kommunen für die grundhafte Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung ihrer Verkehrsanlagen ausgeben, sofern dem Grundstückseigentümer durch diese Herstellungsarbeiten ein Sondervorteil erwächst. Dieser "besondere" oder "wirtschaftliche" Vorteil hat aber in der Regel nichts mit Vor- oder Nachteilen im umgangssprachlichen Sinne zu tun, sondern ist allein ein Rechtsbegriff. So kann die Bedingung für das Vorliegen eines Sondervorteils im gesetzlichen Sinne sehr wohl erfüllt sein, wenn sich für das betreffende Grundstück nach der grundhaften Erneuerung der Verkehrsanlage gar kein Wertzuwachs oder eine Verbesserung der Lebenssituation ergibt. Dies wird von den Beitragspflichtigen oft als ungerecht empfunden, ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass die Kommunen ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht in Zusammenwirken mit einer sparsamen Haushaltsplanung nachzukommen haben und gleichzeitig Grundstückseigentümer an Erhaltungsmaßnahmen grundgesetzlich (Art. 14 GG - Grundgesetz) zu beteiligen sind.
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Stand: 10.02.2011