Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Solaranlage
Eine Solaranlage ist eine technische Anlage zur Umwandlung von Sonnenenergie in eine andere Energieform. Eine größere Solaranlage zur Umwandlung von Sonnenenergie wird meistens auch Solarkraftwerk genannt. Solaranlagen lassen sich nach dem jeweiligen Arbeitsprinzip und der Form der gewonnenen Energie in drei grundsätzliche Typen unterscheiden:
- Thermische Solaranlagen im kleineren Maßstab liefern Wärmeenergie im niedrigen Temperaturbereich hauptsächlich für die direkte Nutzung in Haushalten(beispielsweise Sonnenkollektoren, Solarkocher)
- Thermische Solarkraftwerke liefern ebenfalls Wärme, allerdings im größeren, industriellen Maßstab und zumeist bei weit höheren Temperaturen. Die Wärme wird hauptsächlich in elektrischen Strom umgewandelt(beispielsweise Solarturmkraftwerk). Eine direkte thermische Nutzung beispielsweise für chemische Prozesse ist möglich).
Photovoltaianlagen liefern dagegen elektrische Energie, also Gleichstrom, die in der Regel über einen sogenannten Wechselrichter unmittelbar in das Stromnetz eingespeist wird.
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Stand: 10.02.2011
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